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Finanzen & Steuern5 Min. Lesezeit

Coworking steuerlich absetzen: Was Freiberufler und Angestellte wissen müssen

Nina Bergmann
Nina Bergmann · Innergarden Community
Aufgeräumter Schreibtisch im Innergarden Coworking Space Schutterwald

Das Home Office klingt nach der günstigsten Arbeitsoption – kein Weg, keine Miete, keine Extrakosten. Doch steuerlich sieht die Rechnung anders aus: Die Homeoffice-Pauschale ist gesetzlich begrenzt, während Coworking-Kosten in vielen Fällen vollständig vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Wer den Unterschied kennt, trifft eine bessere Entscheidung – nicht nur für die eigene Produktivität, sondern auch für die Steuererklärung.

Die Homeoffice-Pauschale und ihre Grenzen

Seit der Steuerreform 2023 gilt die neue Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Arbeitstag im Home Office, maximal für 210 Tage im Jahr – das ergibt eine Obergrenze von 1.260 Euro jährlich. Wer also fünf Tage pro Woche zuhause arbeitet, erhält als Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer genau diesen Betrag als Werbungskosten anerkannt.

Das klingt nach einer Verbesserung gegenüber den früheren 600 Euro – und ist es auch. Aber es bleibt eine Pauschale. Wer tatsächlich höhere Kosten hat, etwa durch ein anteiliges Arbeitszimmer, kann unter strengen Bedingungen mehr absetzen. Die Hürde ist hoch: Das Zimmer muss nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt werden und bei Angestellten häufig den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden.

In der Praxis bedeutet das: Die meisten Arbeitnehmer landen bei 1.260 Euro, unabhängig davon, wie teuer ihr Wohnraum oder ihre Ausstattung tatsächlich ist.

Coworking als Betriebsausgabe: Der volle Abzug für Selbstständige

Für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende gilt eine andere Regel: Coworking-Kosten können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Monatliche Mitgliedsgebühren, Tages- oder Wochenpässe – alles, was beruflich veranlasst ist und ordentlich belegt wird, mindert den zu versteuernden Gewinn.

Die Innergarden-Mitgliedschaften beginnen bei 220 Euro im Monat für einen Flex Desk – das sind 2.640 Euro jährlich, vollständig absetzbar. Ein fester Arbeitsplatz (Fix Desk) liegt zwischen 299 und 419 Euro im Monat, entsprechend 3.588 bis 5.028 Euro pro Jahr. Im Vergleich zur Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro ist der Unterschied erheblich.

Hinzu kommen alle direkt damit verbundenen Nebenkosten: Fahrtkosten, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwand – alles absetzbar, sofern der Coworking Space nicht als erste Tätigkeitsstätte eingestuft wird.

Was Angestellte steuerlich geltend machen können

Auch für Arbeitnehmer bietet Coworking steuerliche Spielräume – sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet. Coworking-Aufwendungen können als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sie beruflich notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Entscheidend ist hier die Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte. Gilt der Coworking Space nicht als solche – was bei wechselnden Orten oder einer klaren Festlegung auf den Betrieb des Arbeitgebers oft der Fall ist –, lassen sich Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Das bedeutet 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro), statt der einfachen Pendlerpauschale.

Zusätzlich greift bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom eigenen Wohnsitz die Verpflegungsmehraufwandspauschale von 14 Euro pro Tag. Diese Regelung kann sich bei regelmäßiger Coworking-Nutzung schnell summieren.

Was du für die Steuererklärung brauchst

Der steuerliche Abzug funktioniert nur mit sauberer Dokumentation. Das bedeutet konkret: monatliche Rechnungen oder Quittungen vom Coworking Space, im Idealfall ein Vertrag über die Mitgliedschaft, sowie im Zweifelsfall ein kurzer Nachweis über den beruflichen Zusammenhang.

Gut geführte Coworking Spaces stellen diese Dokumente selbstverständlich aus. Innergarden beispielsweise bietet monatliche Rechnungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den Anforderungen des Finanzamts standhalten.

Ein kurzer Hinweis: Die steuerliche Einordnung hängt immer vom Einzelfall ab. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick – für eine verbindliche Beurteilung empfehlen wir, die individuelle Situation mit einem Steuerberater zu besprechen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultiere für deine konkrete Situation einen Steuerberater.

Fazit

Coworking ist keine reine Lifestyle-Entscheidung – es ist auch eine finanzielle. Wer als Selbstständiger regelmäßig einen Coworking Space nutzt, kann einen deutlich größeren Teil seiner Arbeitskosten steuerlich geltend machen als mit der Homeoffice-Pauschale. Und wer als Angestellter im Homeoffice sitzt, sollte die steuerlichen Vorteile des gelegentlichen Coworkings nicht unterschätzen.

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