Wer seinen Coworking-Platz selbst bezahlt, hört meistens zwei Sätze: „Das kannst du absetzen“ und „Aber da gibt es doch die Homeoffice-Pauschale“. Beide stimmen halb. Dieser Artikel bringt die drei Wege – Tagespauschale, Arbeitszimmer und Coworking – nebeneinander, mit den Zahlen, die dabei wirklich zählen, und beantwortet die Frage, die am häufigsten gestellt wird: ob sich beides kombinieren lässt.
Stand: 08/2026. Angaben zum deutschen Steuerrecht. Quellen am Ende des Artikels.
Was „steuerlich absetzbar“ wirklich bedeutet
Räumen wir zuerst mit dem größten Missverständnis auf: Absetzbar heißt nicht, dass dir das Finanzamt den Preis deines Schreibtischs zurücküberweist.
Die Kosten senken dein zu versteuerndes Einkommen – also den Betrag, auf den überhaupt Steuern berechnet werden. Was dabei herauskommt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 1.000 € abgesetzte Kosten grob 300 € weniger Steuer, nicht 1.000 €.
Die Schwelle, die zuerst zählt: 1.230 €
Diesen Punkt überspringen fast alle Artikel, und er entscheidet, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Als Arbeitnehmer bekommst du automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr für Werbungskosten – ohne einen einzigen Beleg (§ 9a EStG).
Das heißt: Erst wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen, bringt das Sammeln von Belegen etwas. Wirksam ist nur der Betrag *oberhalb* dieser Grenze. Die gute Nachricht für Coworking: Ein Platz für ein paar hundert Euro im Monat sprengt diese Schwelle im ersten Quartal – zusammen mit Fahrtkosten, Fachliteratur und Arbeitsmitteln kommt man schnell deutlich darüber.
Die drei Wege im Vergleich
Für den Arbeitsplatz außerhalb des Firmenbüros gibt es im deutschen Steuerrecht drei Instrumente. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, greifen aber an unterschiedlichen Stellen.
| Weg | Was zählt | Obergrenze | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 € pro Arbeitstag zu Hause | 210 Tage = 1.260 € im Jahr | Du arbeitest an diesem Tag überwiegend in der eigenen Wohnung. |
| Häusliches Arbeitszimmer | Tatsächliche Raumkosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 € | Ohne Deckel bei tatsächlichen Kosten | Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit – seit 2023 die entscheidende Hürde. |
| Coworking-Platz | Die tatsächlichen Kosten der Mitgliedschaft | Kein Deckel | Selbst bezahlt, beruflich veranlasst und vom Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet. |
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG sowie § 9 EStG. Stand: 08/2026.
Die mittlere Zeile ist für die meisten Menschen der Grund, warum das Arbeitszimmer ausscheidet: Wer einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, ist mit dem heimischen Schreibtisch selten am „Mittelpunkt“ seiner Tätigkeit. Genau deshalb landen viele bei der Tagespauschale – und stoßen dort an die 1.260 €.
Die Frage, die alle stellen: Geht beides zusammen?
Ja – aber nicht am selben Tag. Die Logik ist tagesbezogen und deshalb einfacher, als sie klingt.
- An einem Tag zu Hause bekommst du die 6 € Tagespauschale.
- An einem Coworking-Tag bekommst du sie nicht, weil du an diesem Tag nicht überwiegend in deiner Wohnung gearbeitet hast.
- Über das Jahr gesehen stehen beide Posten nebeneinander in derselben Steuererklärung: die Tagespauschale für deine Heimtage und die Mitgliedschaftskosten für die Coworking-Tage.
Wer also zwei Tage zu Hause und zwei Tage im Coworking arbeitet, verliert nichts – er trägt schlicht beides ein. Doppelt für denselben Tag geht nicht, und das versucht auch niemand.
Zwei Rechenbeispiele
Mit den aktuellen Innergarden-Preisen: Ein fester Schreibtisch (Dedicated Desk) für 419 € im Monat sind 5.028 € im Jahr. Ein Flex Desk für 299 € im Monat sind 3.588 € im Jahr.
Beide Beträge liegen deutlich über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – bei 3.588 € wirken also rund 2.358 € zusätzlich steuermindernd, sofern keine weiteren Werbungskosten dazukommen. Und sie liegen über dem, was die Tagespauschale im besten Fall hergibt.
Denk daran: Du bekommst das Geld nicht zurück, sondern senkst dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel daraus wird, hängt von deinem Steuersatz und der Anerkennung im Einzelfall ab. Alle Preise stehen offen auf der Preisseite.
Für Selbstständige: Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
Bist du selbstständig oder freiberuflich, wird die Sache einfacher, nicht komplizierter. Es gibt keinen Pauschbetrag, der erst überschritten werden müsste.
Dein Coworking-Platz ist eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG: betrieblich veranlasst, also in voller Höhe gewinnmindernd. Die Mitgliedschaft läuft schlicht durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Buchführung.
Dazu kommt der Punkt, den Angestellte nicht haben: der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Auf deiner Coworking-Rechnung steht Umsatzsteuer, und wenn du regelbesteuert bist – also nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt –, holst du dir diese Umsatzsteuer über die Voranmeldung zurück. Für dich ist der Nettopreis der echte Preis.
Die Falle, die kaum jemand kennt: erste Tätigkeitsstätte
Hier lohnt ein aufmerksamer Moment, besonders wenn dein Arbeitgeber die Sache regeln will. Ordnet er dir den Coworking-Space dauerhaft als Arbeitsort zu, kann daraus steuerlich deine „erste Tätigkeitsstätte“ werden.
Die Folge betrifft nicht die Mitgliedschaft, sondern deine Fahrten: Statt Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand gilt dann nur noch die Entfernungspauschale für den einfachen Weg – wie bei jedem Weg ins Büro. Ob das für dich günstiger oder ungünstiger ist, hängt von der Entfernung ab.
Welche Belege du sammeln solltest
Die Chancen stehen gut, wenn du den Platz selbst zahlst, ihn beruflich nutzt, dein Arbeitgeber die Kosten nicht steuerfrei übernimmt und private Nutzung die Ausnahme bleibt. Den Rest macht eine saubere Ablage.
- Vertrag oder Mitgliedschaftsvereinbarung
- Monatliche Rechnungen und Zahlungsnachweise, etwa Kontoauszüge
- Buchungs- oder Nutzungsverlauf – gerade beim Flex Desk übernimmt er die Beweisfunktion, die beim festen Schreibtisch der Vertrag hat
- Wenn möglich eine kurze Bestätigung des Arbeitgebers, dass Remote-Arbeit erlaubt und der Platz nicht erstattet wird
- Eine einfache Liste, an welchen Tagen du zu Hause und an welchen im Coworking gearbeitet hast – sie trägt gleichzeitig die Tagespauschale
Steuerlich funktionieren Dedicated Desk und Flex Desk gleichermaßen. Der feste Platz ist etwas leichter zu belegen, weil er dauerhaft dir gehört; beim Flex Desk erledigt das der Buchungsverlauf.
Der Hinweis „Eventuell steuerlich absetzbar“
Bei uns steht dieser Hinweis an manchen Plätzen. Er erinnert an den Kern: Zahlst du selbst und arbeitest dort, können die Kosten in deiner Steuererklärung landen. Das „eventuell“ steht bewusst da – die Anerkennung hängt am Einzelfall, und den klärt am besten kurz dein Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Coworking im selben Jahr absetzen?
Ja. Für Tage, die du überwiegend zu Hause arbeitest, bekommst du die Tagespauschale von 6 € (maximal 210 Tage, also 1.260 €). Für Coworking-Tage bekommst du sie nicht, dafür aber die tatsächlichen Kosten der Mitgliedschaft. Beides steht nebeneinander in derselben Erklärung – nur nicht für denselben Tag.
Lohnt sich das Sammeln von Belegen überhaupt?
Nur, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen; diesen Betrag bekommst du ohnehin. Eine Coworking-Mitgliedschaft überschreitet die Schwelle in der Regel schon nach wenigen Monaten.
Ist Coworking auf 1.260 € gedeckelt wie das Homeoffice?
Nein. Der Deckel von 1.260 € gilt für die Homeoffice-Tagespauschale und für die Jahrespauschale beim häuslichen Arbeitszimmer. Coworking-Kosten sind Aufwendungen außerhalb der eigenen Wohnung und werden in tatsächlicher Höhe angesetzt, wenn sie beruflich veranlasst und nicht erstattet sind.
Was gilt für Selbstständige?
Für dich ist der Coworking-Platz eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG und mindert den Gewinn in voller Höhe – ohne Pauschbetragsschwelle. Bist du regelbesteuert, holst du dir zusätzlich die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG zurück. Voraussetzung ist eine formal korrekte Rechnung.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Coworking-Platz bezahlt?
Dann kannst du die Kosten nicht selbst absetzen – du hast sie ja nicht getragen. Achte in dem Fall darauf, wie der Arbeitsort im Vertrag beschrieben wird: Eine dauerhafte Zuordnung kann den Space zur ersten Tätigkeitsstätte machen und damit die Behandlung deiner Fahrtkosten verändern.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale ist bequem, endet aber bei 1.260 €. Ein Coworking-Platz kennt diese Grenze nicht: Zahlst du ihn selbst und nutzt ihn für den Job, zählen die tatsächlichen Kosten – und für Selbstständige kommt der Vorsteuerabzug dazu. Sammle Vertrag, Rechnungen und eine simple Tagesliste, dann ist der Rest ein kurzes Gespräch beim Steuerberater.
Offizielle Quellen
- § 9 EStG – Werbungskosten →Grundnorm für beruflich veranlasste Aufwendungen von Arbeitnehmern.
- § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten →Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Abgerufen 08/2026.
- § 4 EStG – Betriebsausgaben, Tagespauschale und Arbeitszimmer →Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b (Arbeitszimmer) und Nr. 6c (6 € pro Tag, max. 210 Tage).
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug →Für Selbstständige mit Regelbesteuerung.
Alle Mitgliedschaftspreise transparent auf einen Blick – Flex Desk, Dedicated Desk und Tagespass.
Preise & Tarife ansehen →Weiterlesen

